Sorgerecht – Ermittlungen wegen Aufenthalts- und Umgangsrecht

Münchner Detektive: professionelle Ermittlungen in Sorgerechts-Fällen

Trennen sich die Eltern eines gemeinsamen Kindes, so kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über das Sorgerecht, insbesondere über das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht.

Eine Mutter oder ein Vater möchten verständlicherweise das Wohlergehen eines Kindes sicherstellen, das sich regelmäßig bei dem anderen Elternteil oder auch bei einem Vormund aufhält, auf den das Sorgerecht übertragen wurde. Es kommt aber auch vor, dass von einer Vormundschaft Ansprüche von Kindern gegenüber den Eltern eingeklagt werden müssen – etwa, wenn sich die Eltern weigern, Unterhalt zu zahlen.

Bestehen ernsthafte Zweifel an einer verantwortungsvollen Ausübung des Sorgerechts, so unterstützen unsere professionellen und erfahrenen Detektive bei der diskreten Aufklärung des Sachverhalts und bei der Beschaffung gerichtsfester Beweise.

Was bedeutet Sorgerecht?

Zum Sorge-Recht für ein Kind gehören die Personensorge, die Vermögenssorge sowie die rechtliche Vertretungsmacht.

  • Die Personensorge umfasst die Pflichten zur Beaufsichtigung, Pflege und Erziehung von Kindern sowie das Aufenthaltsbestimmungs-Recht.
  • Vermögenssorge beinhaltet die Verwaltung des Kindes-Vermögens.
  • Vertretungsmacht ist die Wahrnehmung der Rechte eines Kindes einschließlich der Prozessführung vor Gericht.

Inhaber des Sorgerechts sind grundsätzlich die Eltern. In bestimmten Fällen wird die Kindessorge auf Anordnung des Familiengerichts im Rahmen einer Vormundschaft ausgeübt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn

  • den Eltern das Recht auf Kindessorge entzogen wurde,
  • der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist,
  • die Mutter eines Kindes unverheiratet und minderjährig ist,
  • ein Minderjähriger adoptiert wurde oder
  • die Eltern verstorben sind.

Ermittlungen in Sorgerechts-Fällen

Einem Elternteil kann das Recht auf Kindessorge gerichtlich entzogen werden, wenn das Wohl des Kindes oder dessen Vermögen durch Missbrauch, Vernachlässigung oder unverschuldetes Versagen des anderen Elternteils oder auch durch eine dritte Person gefährdet erscheint.

  • Unsere Ermittler prüfen, ob der Inhaber des Sorgerechts seine Pflichten gegenüber dem Kind ordnungsgemäß erfüllt.
  • Die Detektive sammeln Indizien darüber, ob ein Kind bei dem anderen Elternteil ungünstigen Einflüssen ausgesetzt ist. Wir ermitteln bei konkreten Verdachtsmomenten, ob ein neuer Lebensgefährte des anderen Elternteils einen nachteiligen Einfluss auf das Kindeswohl hat. Schädliche Einflüsse können sich aber auch aus einem veränderten Wohnumfeld ergeben.
  • Wir überprüfen die Zahlungsfähigkeit von zum Unterhalt Verpflichteten.
  • Bei Unklarheiten über die Entwicklung des Kindesvermögens klären wir die entsprechenden Sachverhalte auf.
  • Auch bei bereits erfolgtem oder bei drohendem Kindesentzug beobachten und ermitteln unsere Detektive.

Wir verschaffen Ihnen durch verdeckte Ermittlungen gerichtsfeste Beweise zu allen Sorgerechts-Fragen, beispielsweise durch Videoaufnahmen und Fotografien. Zudem dokumentieren unsere Detektive in schriftlichen Berichten alle Abläufe rund um Ihren Ermittlungs-Auftrag.

Ermittlungen unserer Detektei: Nutzen Sie unsere langjährige Sorgerechts-Expertise!

Wenn Ihnen konkrete Anhaltspunkte für eine nicht korrekte Sorgerechts-Ausübung vorliegen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Detektei. Wir beraten Sie zeitnah zu allen Möglichkeiten einer Sorgerechts-Ermittlung und unterstützen Sie auf Wunsch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Vertrauen Sie auf unsere Expertise!

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