Aufklärung von Betrug & Diebstahl

Wirtschaftsdetektei München: Aufklärung von Diebstahls- und Betrugsdelikten

Alljährlich werden in Deutschland mehrere Millionen Eigentums- und Vermögensdelikte verübt, von denen Privatpersonen ebenso betroffen sind wie Unternehmen jeder Größenordnung. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2014 schwankt die Aufklärungsquote zwischen 27 Prozent (Diebstahl) und 77 Prozent (Betrug). In einzelnen Diebstahls-Sparten werden sogar nur fünf bis zehn Prozent aller Fälle polizeilich aufgeklärt.
Nicht selten gefährden Betrügereien, Unterschlagungen und Diebstähle die wirtschaftliche Existenz von Privatpersonen und Unternehmen. Etliche zu Lasten von Betrieben verübte Diebstahls- und Betrugsdelikte gehen auf Mitarbeiter zurück, die das Vertrauen von Vorgesetzten missbrauchen.

Wir unterstützen Sie zeitnah und effektiv von München aus

Als erfahrene Wirtschaftsdetektei betreuen wir Sie von der Planung bis zur Durchführung der einzelnen Ermittlungs-Maßnahmen. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Aufklärung von Eigentums- und Vermögens-Delikten, sondern auf Wunsch gerne auch bei der Durchführung präventiver Maßnahmen, die wir auf Ihre Sicherheitsbedürfnisse genau abstimmen.
Unsere Münchner Detektei deckt vorrangig den Großraum rund um die bayerische Landeshauptstadt ab. Soweit es jedoch für unsere Ermittlungstätigkeit erforderlich ist, sind unsere Detektive selbstverständlich auch überregional für Sie tätig.

Unsere geschulten und erfahrenen Detektive klären Betrügereien, Unterschlagungen und Diebstähle zielgerichtet und unter Nutzung modernster kriminaltechnischer Möglichkeiten auf. Ziel unserer Ermittler sind die Überführung der Täter und die sorgfältige Sicherung gerichtsfester Beweise. Falls dies angezeigt ist, ergreifen wir diskrete Maßnahmen zur Sicherstellung von Diebesgut und anderen Vermögenswerten.

Werden Mitarbeiter als Täter überführt, so ist regelmäßig eine fristlose Kündigung rechtlich zulässig, da aufgrund der begangenen Straftat das für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zumeist nachhaltig gestört ist.

Wodurch unterscheiden sich Betrug, Diebstahl und Unterschlagung?

Bei einem Betrugs-Delikt verschafft sich der Täter einen Vermögensvorteil. Durch Vorspiegelung falscher Tatsachen veranlassen Betrüger ihre Opfer zur Verfügung über ihr Vermögen. Betrügereien findet in zahlreichen Lebensbereichen statt – gegenüber Privatpersonen beispielsweise als Mietbetrug, Anlagebetrug, Unterhaltsbetrug, Heiratsschwindel oder Erbschaftsbetrug, gegenüber Unternehmen z. B. als Versicherungsbetrug, betrügerische Krankmeldung oder Spesenbetrug. Internet-Betrug ist eine Kriminalitäts-Sparte, die zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Betrug, der sich gegen ein Unternehmen richtet, kann von Mitbewerbern, Lieferanten und Kunden, aber auch von Mitarbeitern ausgehen. Auf ein mögliches Betrugs-Vergehen gegenüber einem Unternehmen deuten u. a. Indizien wie auffällige und nicht plausible Krankmeldungen einzelner Mitarbeiter, ein massiver Kundenschwund oder plötzliche Mitbewerber-Vorteile.

Bei Diebstahls- und Unterschlagungs-Delikten eignet sich der Täter eine bewegliche Sache an. Während beim Diebstahl eine fremde Sache weggenommen wird, entfällt bei der Unterschlagung ein solcher „Gewahrsamsbruch“: Die unterschlagene Sache befindet sich bereits vor der Aneignung im Besitz des Täters.

Unser Wirtschaftdetektei empfiehlt: schnelles Handeln bei Tatverdacht!

Sprechen Sie uns bereits bei den ersten konkreten Verdachtsmomenten an! Wir beraten Sie sorgfältig und individuell – auch zu allen präventiv sinnvollen Maßnahmen. Eine frühzeitige und gründliche Schwachstellen-Analyse kann erheblichen Schäden vorbeugen. Das Büro München unserer Detektei erreichen Sie unter der Telefon-Nummer … und über unsere E-Mail-Adresse …

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