Ermittlung bei Spesenbetrug

Abrechnungs- und Spesenbetrug – wir verschaffen Ihnen gerichtsfeste Beweise

Abrechnungs- und Spesenbetrug ist ein zunehmend häufig vorkommendes Vergehen, das Unternehmen finanziell gravierend belasten kann. Entgegen den Angaben in Abrechnungen nicht erbrachte Arbeitsleistungen oder unzulässig hoch in Rechnung gestellte Geldleistungen können sich für ein Unternehmen leicht zu einem beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden summieren.

Betrug: Nachweispflicht des Arbeitgebers

Ein Spesen- und Abrechnungsbetrug stellt eine Straftat dar und berechtigt den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Unternehmen kann aber nur dann wegen Abrechnungs- und Spesenbetrugs gegen einen Mitarbeiter vorgehen, wenn ein klarer Nachweis von Verfehlungen möglich ist. Vermutungen alleine reichen für die Einleitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen nicht aus.

Vielfältige Möglichkeiten für Betrug und Fälschung

Untreue Mitarbeiter verfügen über unzählige Möglichkeiten, Stunden-, Kilometer- oder Spesen-Abrechnungen zu fälschen. Um sich ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen, legen Mitarbeiter zuweilen „nach oben angepasste“ Hotelrechnungen vor oder rechnen unzulässig hohe Bewirtungskosten ab. Betrüger scheuen auch nicht davor zurück, Unterschriften auf Belegen zu fälschen oder Quittungen zurückzudatieren. Eine häufige Form des Betrugs besteht darin, den von Familienangehörigen genutzten Zweitwagen auf Kosten eines Unternehmens zu betanken.

Unsere Wirtschaftsdetektei sichert gerichtsfeste Beweise

Der Nachweis von Unkorrektheiten gelingt Arbeitgebern aus eigener Kraft selten, da ihnen eine Überprüfung der Sachverhalte, die einer Abrechnung zugrunde liegen, im Nachhinein kaum möglich ist. Unternehmen, die Zweifel an der Richtigkeit von Spesenabrechnungen haben, sollten daher eine professionell ermittelnde Wirtschaftsdetektei einschalten.
Unsere Ermittler überwachen verdächtige Mitarbeiter und dokumentieren ihr Verhalten. Durch einen Datenabgleich mit den eingereichten Abrechnungen können betrügerische Mitarbeiter überführt werden. Unsere Detektive stehen Ihnen zudem als Zeugen in einem Gerichtsverfahren zur Verfügung.

Welche Indizien deuten möglicherweise auf einen Abrechnungsbetrug hin?

Auffällige Leistungs-Veränderungen eines Mitarbeiters können mit einem Spesenbetrug in Verbindung stehen. Nicht selten liegen Unregelmäßigkeiten vor, wenn die Verkaufserfolge eines Außendienst-Mitarbeiters nachlassen, die Höhe der Spesenabrechnungen jedoch weitgehend unverändert bleibt.

Auch bei einem Rückgang der Neukunden-Akquisition eines Mitarbeiters oder bei ungeduldigem Nachfragen von Bestandskunden nach einem Besuchstermin durch einen Vertriebsmitarbeiter könnte bei gleichbleibenden Spesenforderungen ein Abrechnungsbetrug vorliegen.

Diskret und professionell: Wir unterstützen Sie bei Verdacht auf Abrechnungsbetrug

Zögern Sie nicht, unsere Wirtschaftsdetektei zu kontaktieren, wenn Sie Auffälligkeiten in Spesenabrechnungen Ihrer Mitarbeiter entdecken. Wir stehen Ihnen für ein vertrauliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

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