Unterhalt wird an Bedürftige geleistet, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Zuweilen besteht der Verdacht, dass ein Unterhaltspflichtiger (z. B. ein früherer Ehepartner) Teile seines Vermögens oder Einkommens bewusst nicht offenlegt, um seinen Unterhaltspflichten zu entgehen. Aber auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Unterhaltsberechtigten können sich nach der Scheidung ändern – beispielsweise durch Eingehen einer neuen Ehe bzw. einer eheähnlichen Gemeinschaft oder durch Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. In diesen Fällen kann ein Unterhaltsanspruch erlöschen.
Wer konkrete Zweifel an der Richtigkeit der Einkommens- und Vermögensangaben eines früheren Ehe- oder Lebenspartners, eines anderen Unterhaltspflichtigen oder eines bisher Unterhaltsberechtigten hegt, der sollte eine erfahrene Detektei zwecks Aufklärung des Sachverhaltes einschalten. Beachten Sie, dass die stillschweigende Duldung einer bestimmten Unterhaltshöhe (trotz Kenntnis möglicher Unkorrektheiten) rechtlich zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden kann.
Häufig lassen sich aber nur durch professionell arbeitende Ermittler gerichtsfeste Beweise sichern, die als solide Grundlage für eine eventuelle Neufestlegung des Unterhalts dienen können.
Wem kann ein Unterhaltsanspruch zustehen?
Unterhaltsansprüche haben Bedürftige, die nicht in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Verheiratete und geschiedene Ehegatten, Eltern sowie Verwandte in gerader Linie können zur Leistung von Unterhaltszahlungen verpflichtet sein.
- Verwandtenunterhalt steht bei Bedürftigkeit Verwandten in gerader Linie zu (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel). Fallgruppen sind der Kindesunterhalt und der Elternunterhalt (beispielsweise bei Pflegebedürftigkeit der Eltern).
- Familienunterhalt wird während einer bestehenden Ehe gezahlt. Nach Beendigung einer ehelichen Lebensgemeinschaft und nach einer Scheidung kommt Trennungsunterhalt in Betracht. Auch nicht verheiratete Elternteile verfügen gegenseitig über Unterhaltsansprüche.
Sorgfältige Ermittlungen: gerichtsverwertbare Belege für Einkommen und Vermögen
Wir ermitteln für unsere Auftraggeber die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Unterhaltspflichtigen oder Unterhaltsberechtigten.
Die Ermittler unserer Detektei sind auf die Feststellung von Fehlern und Ungereimtheiten bei Unterhaltsleistungen spezialisiert. Falschangaben zum Unterhalt decken unsere Detektive daher oftmals rasch auf. Die Ermittlungen führen immer wieder dazu, dass Unterhaltsverpflichtete erstmals Zahlungen leisten müssen oder Unterhaltsberechtigte keine Leistungen mehr erhalten, da sich ihre wirtschaftliche Situation zwischenzeitlich deutlich verbessert hat.
Unsere Auftraggeber erhalten von uns einen detaillierten Ermittlungsbericht, dem ggf. Video- und Foto-Beweismaterial beigefügt wird. Wir sorgen mit unseren Recherchen für Klarheit und beschaffen Ihnen die benötigten Nachweise.
Unterhaltsforderungen: Sprechen Sie uns bei zweifelhaften Einkommens- und Vermögensangaben an!
Sie haben ernsthafte Zweifel an den Einkommens- und Vermögensangaben von Personen, die Ihnen gegenüber zu Unterhaltsleistungen verpflichtet sind oder denen Sie Unterhalt zahlen müssen? Machen Sie berechtigte Unterhaltsforderungen geltend und wehren Sie unberechtigte Unterhaltsansprüche ab! Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ihren persönlichen Beratungstermin!